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Abo-Card-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Abo-Card

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1. Kundenbeziehung

1.1 Die Abo-Cardplus wird von der Westfälischen Anzeiger, Verlaggesellschaft mbH & Co KG ( WA ) herausgegeben. Die Gültigkeit der Abo-Cardplus beträgt 1Jahr ab Kartenausstellung. Der WA erhebt eine Schutzgebühr in Höhe von 3,00 € für die Abo-Cardplus. Die Schutzgebühr ist bei Beantragung fällig. Jeder Abonnent hat die Möglichkeit zusätzlich eine Abo-Cardplus Partnerkarte für im selben Haushalt lebende Familienangehörige zu beantragen. Die Schutzgebühr für die Partnerkarte beträgt 1,50 € ( alle Angaben inkl. MwSt.). Die Gültigkeit der Abo-Cardplus Partnerkarte ist abhängig von dem Gültigkeitsdatum der Abo-Cardplus Karte.

1.2 Die Abo-Cardplus bleibt Eigentum des WA. Die Abo-Cardplus ist nach Ablauf des Gültigkeitsdatum nicht mehr einsetzbar.

1.3 Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und von Montag bis Samstag eine Ausgabe des Westfälischen Anzeigers abonniert hat. Ausgenommen davon sind Sonderformen des Abonnements wie z. B. aktionsbezogene und ermäßigte Abonnements. Während der Laufzeit der Abo-Cardplus kann das bestehende Abonnement des Westfälischen Anzeigers nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Abo-Cardplus-Laufzeit gekündigt werden.

1.4 Die Abo-Cardplus trägt auf der Vorderseite den Namen und die Kundennummer des Abonnenten sowie das Gültigkeitsdatum.Die Abo-Cardplus ist sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Abo-Cardplus darf nur vom Abonnenten und den in seinem Haushalt lebenden Personen genutzt werden und ist nicht weiter übertragbar. Änderungen gemeldeter Daten sind dem Westfälischen Anzeiger entweder telefonisch unter der Tel. 0 23 81 / 105 145, schriftlich oder per EMail an abocardplus@westfaelischer-anzeiger.de mitzuteilen.

2. Leistungen und Leistungspartner

2.1 Inhaber der Abo-Cardplus können bei Leistungspartnern im Rahmen der Verfügbarkeit ausgewählter Waren und Dienstleistungen Sonderkonditionen erhalten. Vertragspartner des Karteninhabers ist dabei der jeweilige Leistungspartner. Die Sonderkonditionen können nur gewährt werden, wenn vor Rechnungsstellung bzw. vor Bezahlung die Abo-Cardplus vorgelegt wird. Nach der Rechnungsstellung bzw. nach der Bezahlung kann die Gewährung von Sonderkonditionen verweigert werden. Mehrere Rabatte (z. B. bereits reduzierte Ware und zusätzlicher Rabatt durch die Abo-Cardplus) können nicht zugleich verlangt werden. Über die Gewährung der Konditionen entscheidet jede Akzeptanzstelle der Abo-Cardplus in eigenem Ermessen und eigener Verantwortlichkeit. Der WA ist gegenüber dem Karteninhaber nicht verpflichtet, nicht oder nicht vollständig gewährte Sonderkonditionen der Leistungspartner zu übernehmen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt bleiben (oder werden).

2.2 Die aktuell beteiligten Leistungspartner sowie Art und Umfang der gewährten Sonderkonditionen können über den WA, über die regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen im Westfälischem Anzeiger oder durch Anfrage bei den jeweiligen Leistungspartnern festgestellt werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des jeweiligen Leistungspartners. Ein Anspruch darauf, dass bestimmte Leistungspartner beteiligt bleiben (oder werden), besteht nicht.

3. Kündigung und Beendigung

3.1 Kündigt der Inhaber der Abo-Cardplus nicht drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit die Abo-Cardplus schriftlich bei der Westfälischen Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Gutenbergstr. 1, 59065 Hamm, erhält er unaufgefordert eine neue Abo-Cardplus mit erneut 1 jähriger Laufzeit. Der WA ist berechtigt, die Schutzgebühr in Höhe von 3 € ( 4,50€ bei zusätzlicher Partnerkarte) vom bekannten Konto des Abo-Cardplus-Inhabers einzuziehen. Die Kündigung der Abo-Cardplus schließt automatisch die Kündigung der Abo-Cardplus Partnerkarte mit ein, sie muss also nicht extra gekündigt werden.

3.2 Eine Kündigung der Abo-Cardplus lässt den bestehenden Abonnentenvertrag mit dem Westfälischen Anzeiger unberührt.

4. Schlussbestimmungen

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen.

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Artikel lizenziert durch © wa
Weitere Lizenzierungen exklusiv über http://www.wa.de

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